B196

125er fahren mit dem Autoführerschein - Prüfungsfrei

Telefonische Beratung:

01621018549

Einstieg

Der B196 Führerschein

Mit B196 kannst du mit deinem Autoführerschein endlich 125er Motorrad oder Roller fahren.

Der B196 ist ideal für alle, die im Alltag flexibler unterwegs sein möchten: zur Arbeit, in die Stadt, über Land oder einfach für mehr Freiheit auf zwei Rädern. Ohne klassische Motorradprüfung, ohne Theorieprüfung und ohne praktische Prüfung.

Fahrschule Rausch

Moderne Ausbildung, erfahrene Fahrlehrer und eine klare Struktur: Bei uns lernst du nicht nur, wie du eine 125er bewegst, sondern auch, wie du sicher, ruhig und vorausschauend im Straßenverkehr unterwegs bist.

Vorteile / Kurzinfos

Für Alltag, Freizeit und Pendler

B196 lohnt sich besonders für alle, die kurze Wege, Arbeitsstrecken oder Ausfahrten mit einer 125er fahren möchten – ohne gleich den großen Motorradführerschein zu machen.

Schnell erledigt

Die B196-Erweiterung ist deutlich unkomplizierter als ein kompletter Motorradführerschein. Du absolvierst eine vorgeschriebene Fahrerschulung mit Theorie und Praxis – eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Freiheit auf zwei Rädern

Ob Roller, 125er-Motorrad oder E-Leichtkraftrad: Mit B196 bist du flexibler, günstiger und oft schneller unterwegs – besonders im Stadtverkehr und auf kurzen Strecken.

Ideal für Autofahrer

Du hast schon lange den Autoführerschein und möchtest nicht noch einmal eine komplette Fahrschulausbildung mit Prüfung machen? Dann ist B196 eine praktische Möglichkeit, legal und sicher auf die 125er umzusteigen.

Was darf ich mit B196 fahren?

 

Mit der Schlüsselzahl B196 darfst du in Deutschland Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren.

Das bedeutet:

  • Motorräder oder Roller bis 125 cm³
  • maximal 11 kW Leistung
  • Leistungsgewicht maximal 0,1 kW/kg
  • auch 125er mit Elektroantrieb, sofern die Leistungsgrenzen eingehalten werden

Wichtig: B196 ist keine eigene Motorradklasse. Die Berechtigung gilt nur in Deutschland und ermöglicht keinen automatischen Aufstieg auf A2 oder A.

Voraussetzungen

Du kannst B196 machen, wenn du:

  • mindestens 25 Jahre alt bist
  • den Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren besitzt
  • an der vorgeschriebenen Fahrerschulung teilnimmst

Eine Theorieprüfung oder praktische Prüfung gibt es nicht.

Los geht’s

Nach der erfolgreichen Teilnahme erhältst du von uns eine Bescheinigung über die B196-Schulung.

Diese Bescheinigung legst du bei der Führerscheinstelle vor. Dort wird die Schlüsselzahl 196 in deinen Führerschein eingetragen.

Wichtig: Erst wenn B196 im Führerschein eingetragen ist, darfst du mit der 125er fahren. Die Bescheinigung allein reicht noch nicht aus.

B196 Intensivkurs

Kurstermine

Anmelden kannst du dich telefonisch unter 01621018549

Die B196-Schulung bieten wir regelmäßig an.

Preis

B196 Kurs

950 €

Im Preis enthalten:

  • theoretische Schulung
  • praktische Schulung
  • Nutzung des Ausbildungsfahrzeugs
  • Teilnahmebescheinigung für die Führerscheinstelle

Nicht enthalten sind Gebühren der Führerscheinstelle für die Eintragung der Schlüsselzahl 196.